Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttohaushaltseinkommen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 Netto auszugehen.
Förderhöhe und Auszahlung
Diese ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die genannten Voraussetzungen erfüllen, abhängig und beträgt für die erste Person im Haushalt 80 Euro und für jede weitere Person 30 Euro.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller oder von der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich. Der NÖ Wohnbonus kann nur einmal pro Person gewährt und zur Auszahlung gebracht werden.
Antragstellung
Antragstellung ist bis 15. Dezember 2024 unter onlineratgeber.noel. gv.at/wohnbonus/
Voraussetzungen
- Antragsteller: Wohnadresse des Hauptwohnsitzes in Niederösterreich. Mind. 18. Jahre, höchstzulässiges Haushaltsjahreseinkommen nicht überschritten
- Gesamter Haushalt: Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt muss im Bundesland Niederösterreich sein. Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis muss gegeben sein. Einkommensgrenzen müssen eingehalten sein.
- Bruttohaushaltseinkommensgrenze: 18.000 Euro Brutto, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat. 45.000 Euro Brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben.