Darf ich eine Urne zu Hause aufbewahren?

Urne

Doch was ist tatsächlich erlaubt – und welche Schritte sind notwendig? Die Verwahrung einer Urne zu Hause ist grundsätzlich erlaubt. 

Voraussetzungen 

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers. 
  • In einer Mietwohnung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. 
  • Bei Eigentumswohnungen oder Eigenheimen ist keine zusätzliche Zustimmung notwendig.
  • Bei einem Umzug muss der Antrag neu gestellt werden. 

Antrag bei der Gemeinde 

Nach Zustimmung des Eigentümers ist ein Antrag bei der zuständigen Gemeinde bzw. beim Bürgermeister einzubringen. Dabei fallen eine Bundesgebühr sowie eine Verwaltungsabgabe an.

  • Wichtig: Die gesetzlichen Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Eine Rücksprache mit der Gemeinde ist daher in jedem Fall empfehlenswert. 
  • Die Genehmigung für eine Urne zu Hause erlaubt ausschließlich: das Aufstellen der Urne im eigenen Wohnraum oder die Beisetzung der gesamten Urne im privaten Garten (mit Genehmigung).
  • Nicht erlaubt sind: Die eigenhändige Entnahme von Asche das Verstreuen oder Ausbringen der Asche. Das Verstreuen der Asche ist gesetzlich untersagt und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Hintergrund ist der gesetzlich verankerte Schutz der Würde der verstorbenen Person sowie der Grundsatz einer pietätvollen Bestattung. 

Beisetzung im eigenen Garten 

Die Beisetzung einer Urne im privaten Garten ist möglich. Hierfür ist ein Antrag auf Errichtung einer Privatbegräbnisstätte bei der Gemeinde zu stellen. Erst nach behördlicher Genehmigung darf die Urne im eigenen Garten beigesetzt werden.

Spätere Beisetzung am Friedhof

Auch wenn die Urne zunächst zu Hause aufbewahrt wird, ist eine spätere Beisetzung auf einem Friedhof jederzeit möglich. 

Heimgefallene Gräber 

Ist das Benützungsrecht an einer Grabstelle erloschen, wird das Grab vom Bürgermeister für die Dauer von vier Monaten mit dem Hinweis „Heimgefallen“ gekennzeichnet. Nach Ablauf dieser Frist geht die Grabstelle in das Eigentum der Gemeinde über. 

Um Bürger:innen die Möglichkeit zu geben, Kosten zu sparen und gut erhaltenen Grabstellen eine zweite Nutzung zu ermöglichen, können solche Gräber ohne zusätzlichen Unkostenbeitrag außer den Bundesgebühren, Verwaltungsabgaben einer 10-Jahres-Gebühr erworben werden.

  • Bei Fragen zu Bestattungsformen, Anträgen oder Gebühren steht Ihnen Jasmin Török, jasmin.toeroek@pottendorf.gv.at |02623 722 78 105 zur Verfügung.

01.03.2026