Wichtige Hinweise zu Grabstätten und deren Pflege

Friedhof mit Gräbern, Bäumen und einem Weg

Grabpflege

Sie sind verpflichtet, die Grabstätte in einem guten und ordentlichen Zustand zu erhalten. Dazu gehören regelmäßiges Reinigen, Unkraut beseitigen, Gießen, Düngen und das Schneiden von Pflanzen. Verkehrssicherungspflicht (Sicherheit) Grabbesitzer:innen haften für Schäden, die durch das Grab verursacht werden (z. B. ein umstürzender Grabstein). Grabsteine müssen fest und sicher stehen.

Gebühren

Die vorgesehenen Grabgebühren müssen fristgerecht bezahlt werden. Gestaltung und Bepflanzung Diese müssen den Vorgaben der Gemeinde entsprechen. Wegabstände sowie Höhe und Breite der Grabdenkmäler sind einzuhalten. Verlängerung des Nutzungsrechts Nach Ablauf der Nutzungsdauer muss das Recht verlängert werden, falls das Grab weiter bestehen soll. Konsequenzen bei Pflichtverletzung Wird ein Grab trotz Aufforderung nicht gepflegt (vernachlässigt), kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht vorzeitig beenden oder die Kosten für eine Pflege vorschreiben.

Wer ist verantwortlich?

Die Pflichten gehen im Todesfall des bisherigen Nutzungsberechtigten auf Erben bzw. Einzahler der Verlängerungsgebühr über.

Besuchszeiten

Der Friedhof darf nur während der von der Friedhofsverwaltung am Eingang des Friedhofes kundgemachten Besuchszeiten betreten werden.

Ablage von Grabsteinen

Das Ablegen von Grabsteinen ist nur für eine kurze Dauer erlaubt und muss der Friedhofsverwaltung bekanntgegeben werden. Nicht gemeldete Grabsteine werden entsorgt und in Rechnung gestellt.

Ihre Kontakperson bei Fragen

Alle Informationen zum Thema Friedhof der Marktgemeinde Pottendorf und deren heimgefallener Gräber erhalten Sie bei Jasmin Török: +43 2623 72278 105 zu den Öffnungszeiten des Bürgerservice oder unter 
jasmin.toeroek@pottendorf.gv.at

30.04.2026