Sollte das nicht möglich sein, bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug so zu parken, dass der Schneepflug ungehindert vorbeifahren kann!
Dabei ist es vielleicht notwendig, das Auto nicht direkt vor dem eigenen Haus abzustellen bzw. in engen Straßen nur auf einer Straßenseite zu parken. Wir ersuchen Sie auch auf der Straße abgelagerte Baumaterialien noch rasch zu beseitigen!
- Es ist dafür zu sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Grundstückseigentümer:innen haften bei Unfällen!
- Wir machen alle Grundstückseigentümer:innen und Hausbesitzer:innen darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr, die Gehwege oder einen 1,5 m breiten Streifen (egal, ob man einen Gehsteig hat oder nicht) vor ihren Liegenschaften vom Schnee zu säubern bzw. bei auftretender Glätte für eine wirksame Streuung zu sorgen.
- Halter:innen von Autos, die die Schneeräumung beeinträchtigen, werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht!