Wählen im Wahl-Lokal am 29. September 2024 geht mit der Wahlkarte, die sie etwa vier Wochen vor der Wahl erhalten haben. Diese Wahl-Information ist kein Ausweis!
Was müssen Sie im Wahl-Lokal tun?
- Am 29. September 2024 gehen Sie in Ihr Wahl-Lokal.
- Im Wahl-Lokal nennen Sie Ihren Namen und zeigen Ihren Lichtbild-Ausweis. Das ist zum Beispiel ein Reisepass, ein Behinderten-Ausweis oder ein Führerschein.
- Sie bekommen den amtlichen Stimmzettel und ein leeres blaues Wahlkuvert.
- Sie geben Ihre Stimme in der Wahlzelle ab.
- Wenn Sie eine Behinderung haben und ohne fremde Hilfe nicht wählen können, darf eine Begleitperson Ihnen helfen und Sie auch in die Wahlzelle begleiten.
- Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettel-Schablone verwenden.
- Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Kuvert.
- Werfen Sie das blaue Kuvert in die Wahlurne ein. Oder geben Sie das Kuvert der Leiterin oder dem Leiter der Wahl-Behörde. Die Leiterin oder der Leiter wirft dann das Kuvert in die Wahlurne ein.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
- Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Parteien, die Sie wählen können.
- Sie kreuzen die Partei an, die Sie wählen wollen. Wenn Sie mehrere Parteien ankreuzen, ist Ihr Stimmzettel ungültig und Ihre Stimme zählt nicht.
- Unter den Namen und Kreisen der Parteien sind 2 freie Felder, eines für Ihre Vorzugs-Stimme vom Bundes-Wahlvorschlag und eines für die Vorzugs-Stimme vom Landes-Wahlvorschlag. Eine Vorzugs-Stimme ist eine zusätzliche Stimme für eine bestimmte Person von der Partei, die Sie wählen.
- Im oberen Feld können Sie den Namen oder die Nummer einer Kandidatin oder eines Kandidaten vom Bundes-Wahlvorschlag hinschreiben. Im unteren Feld können Sie den Namen oder die Nummer einer Kandidatin oder eines Kandidaten vom Landes-Wahlvorschlag hinschreiben.
- Darunter können Sie die Vorzugs-Stimme für den Regional-Wahlkreis vergeben. Hier können Sie den Kreis links neben einem Namen ankreuzen.
- Listen mit allen Namen und Nummern finden Sie im Wahl-Lokal.
- Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen von der Partei sein, die Sie angekreuzt haben. Sonst ist die Stimme für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht gültig.
- Sie können Vorzugs-Stimmen vergeben, Sie müssen aber nicht.
Wo bekommen Sie weitere Informationen?
Bundesministerium für Inneres,
Abteilung III/s/2-Wahl-Angelegenheiten