Wählen im Wahl-Lokal – so geht's

Wahlinformation

Wählen im Wahl-Lokal am 29. September 2024 geht mit der Wahlkarte, die sie etwa vier Wochen vor der Wahl erhalten haben. Diese Wahl-Information ist kein Ausweis!

Was müssen Sie im Wahl-Lokal tun?

  1. Am 29. September 2024 gehen Sie in Ihr Wahl-Lokal.

  2. Im Wahl-Lokal nennen Sie Ihren Namen und zeigen Ihren Lichtbild-Ausweis. Das ist zum Beispiel ein Reisepass, ein Behinderten-Ausweis oder ein Führerschein.

  3. Sie bekommen den amtlichen Stimmzettel und ein leeres blaues Wahlkuvert.

  4. Sie geben Ihre Stimme in der Wahlzelle ab.

  5. Wenn Sie eine Behinderung haben und ohne fremde Hilfe nicht wählen können, darf eine Begleitperson Ihnen helfen und Sie auch in die Wahlzelle begleiten.

  6. Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettel-Schablone verwenden.

  7. Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Kuvert.

  8. Werfen Sie das blaue Kuvert in die Wahlurne ein. Oder geben Sie das Kuvert der Leiterin oder dem Leiter der Wahl-Behörde. Die Leiterin oder der Leiter wirft dann das Kuvert in die Wahlurne ein.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

  • Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Parteien, die Sie wählen können.

  • Sie kreuzen die Partei an, die Sie wählen wollen. Wenn Sie mehrere Parteien ankreuzen, ist Ihr Stimmzettel ungültig und Ihre Stimme zählt nicht.

  • Unter den Namen und Kreisen der Parteien sind 2 freie Felder, eines für Ihre Vorzugs-Stimme vom Bundes-Wahlvorschlag und eines für die Vorzugs-Stimme vom Landes-Wahlvorschlag. Eine Vorzugs-Stimme ist eine zusätzliche Stimme für eine bestimmte Person von der Partei, die Sie wählen.

  • Im oberen Feld können Sie den Namen oder die Nummer einer Kandidatin oder eines Kandidaten vom Bundes-Wahlvorschlag hinschreiben. Im unteren Feld können Sie den Namen oder die Nummer einer Kandidatin oder eines Kandidaten vom Landes-Wahlvorschlag hinschreiben.

  • Darunter können Sie die Vorzugs-Stimme für den Regional-Wahlkreis vergeben. Hier können Sie den Kreis links neben einem Namen ankreuzen.

  • Listen mit allen Namen und Nummern finden Sie im Wahl-Lokal.

  • Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen von der Partei sein, die Sie angekreuzt haben. Sonst ist die Stimme für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht gültig.

  • Sie können Vorzugs-Stimmen vergeben, Sie müssen aber nicht.

Wo bekommen Sie weitere Informationen?

Bundesministerium für Inneres, 
Abteilung III/s/2-Wahl-Angelegenheiten

25.09.2024