Voraussetzungen, Auszahlungszeitraum, Höhe des Betrages

Alle Infos zum Klimabonus

Voraussetzung

Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate (183 Tage) in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.


Auszahlungszeitraum

Die Auszahlungen starten im Herbst 2023 und werden bis Frühjahr 2024 andauern. Vor allem Menschen, die erst im ersten Halbjahr 2023 ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben, erhalten den Klimabonus im Frühjahr 2024.


Höhe des Betrages

2023 beträgt der Klimabonus  110 Euro, 150 Euro, 185 Euro oder 220 Euro. Die genaue Summe ist vom Hauptwohnsitz und der örtlichen Infrastruktur abhängig.

Kinder bekommen die Hälfte des Betrags, den ein Erwachsener mit der gleichen Meldeadresse bekommen würde. Wird ein Kind im Anspruchsjahr 18 Jahre alt, erhält es den vollen Klimabonus.

Mobilitätseingeschränkte Personen bekommen immer den maximal möglichen Betrag. Dazu muss im Behindertenpass eingetragen sein, dass die „Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar“ ist.

Tipp: Unter klimabonus.gv.at/#plz kann man sich die Höhe des Klimabonus 2023 anzeigen lassen.


Modus der Auszahlung

Man muss keinen Antrag stellen, der Klimabonus kommt automatisch. Wurden die Kontodaten auf FinanzOnline nach dem 1. Jänner 2020 und vor dem 10. Juli 2023 aktualisiert, wird der Klimabonus 2023 direkt auf das Konto überwiesen. Berücksichtigt werden alle Konten, die rechtzeitig aktualisiert oder vom Finanzministerium für eine Auszahlung genutzt wurden. Dabei müssen die Daten mit der Widmung „FON“ (Finanzonline) oder „FBH“ („Familienbeihilfe“) versehen sein, um sicher zu gehen, dass es sich dabei um Konten von Privatpersonen handelt.

Alternativ wird der Klimabonus per RSa-Brief als Gutschein geschickt. Aus Sicherheitsgründen muss dieser persönlich entgegengenommen werden. Zusätzlich kann eine volljährige Person im gleichen Haushalt mit einer ausgefüllten Klimabonus-Vollmacht den Brief am Wohnort entgegennehmen.

Wenn ein Kind Familienbeihilfe überwiesen bekommt, kommt der Klimabonus auf das gleiche Konto. Ansonsten erhält das Kind das Geld auf sein eigenes Konto oder in Form von Gutscheinen, die als RSb-Brief verschickt werden.

Gutscheine einlösen

Die Sodexo-Gutscheine können vom Supermarkt bis zur Bücherei bei tausenden Geschäften in Österreich eingelöst oder bei unserem Bankpartner bank99 in Bargeld abgelöst werden. Auf klimabonus.gv.at/#gutschein kann man sich die Einlösestellen anzeigen lassen.

Ursprung des Klimabonus

Seit Oktober 2022 müssen Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder importieren, eine CO2-Steuer zahlen. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten bei den Endkonsument:innen auszugleichen, wurde der Klimabonus eingeführt: Die Einnahmen der CO2-Steuer gehen direkt an die Bürger:innen zurück. Umweltbewusstes Verhalten wird dabei belohnt, denn wer sich klimafreundlich verhält, dem bleibt mehr vom Klimabonus übrig.

Der Preis der CO2-Steuer steigt jährlich, daher passt sich auch der Klimabonus an und wird mit jedem Jahr höher.

Kontakt

Bei Fragen hilft die Service-Hotline 0800 8000 80 von Mo bis Fr, 8–18 Uhr weiter. Auf klimabonus.gv.at gibt es zusätzlich einen FAQ-Bereich.


01.09.2023