Verbrennen im Freien – Was ist eigentlich erlaubt?

Offenes Feuer im Freien in der Dämmerung

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten!

Das Feuer und mögliche Rauchschwaden können von den Nachbarn missgedeutet werden und die Freiwillige Feuerwehr dazu alamieren. Zudem entsteht durch das Verbrennen von Grünschnitt unangenehm riechender Rauch, der nicht nur lästig ist, sondern auch Feinstaub und andere Schadstoffe freisetzt – die Luft wird dadurch stark belastet.

Sollte der Platz in der Biotonne beim nächsten Mal für die anfallenden Gartenabfälle nicht reichen, gibt es die Möglichkeit, den Grünschnitt kostenpflichtig zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde zu bringen! 

  • Lagerfeuer und Brauchtumsfeuer sind grundsätzlich erlaubt.

Beim Brauchtumsfeuer sollten nur mit biogenen Materialen (unbehandelte Materialen pflanzlicher Herkunft) verwendet werden. Nicht erlaubt ist das Entzünden im Wald, in Waldnähe oder wenn die Behörde z. B. wegen großer Trockenheit ein generelles Verbot erlassen hat.

Osterfeuer

Das Osterfeuer ist von Karfreitag auf Karsamstag, Karsamstag auf Ostersonntag oder Ostersonntag auf Ostermontag erlaubt.

Feuer zur Sommer- und Wintersonnenwende

Am Wochenende vor und am Wochenende nach dem 21. / 22. Juni oder 21. / 22. Dezember ist ein Feuer erlaubt.

Sicherheitstipps

  1. Winstärke & -richtung beachten
  2. Feuer nie alleine brennen lassen
  3. Löschgeräte/ Wasser bereithalten
  4. keine Glutreste zurücklassen
  5. Abstand zu Gebäuden, Bäumen und Wäldern halten

01.04.2026