Unfälle mit E-Scootern sind keine Kavaliersdelikte!

Ein schwarz-gelbes Schild mit einer Person, die einen Roller fährt

Einstufung als Kraftfahrzeug

E-Scooter, die schneller als 25 km/h fahren, fallen unter das Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz und müssen ein Kennzeichen tragen.

Versicherungspflicht

Die meisten dieser E-Scooter haben erst gar keine Straßenzulassung in Österreich, wenn doch, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das Fahren ohne Versicherung ist illegal. Zudem ist für solche Fahrzeuge ein entsprechender Führerschein zwingend erforderlich. 

Privathaftpflicht

Diese E-Scooter sind nicht über die Privat- oder Sporthaftpflichtversicherung gedeckt.

Existenzbedrohende Haftung

Bei Personenschäden können die Forderungen existenzbedrohend sein. Man haftet im Schadensfall persönlich und in unbegrenzter Höhe.

Gefährdungshaftung

Da es sich rechtlich um ein Kfz handelt, greift die Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Selbst wenn man korrekt fährt und ein Fußgänger unachtsam in den E-Scooter läuft, haftet man als Halter.

Regressansprüche

Sollte die Versicherung eines Unfallgegners (z. B. eine Kaskoversicherung) für einen Schaden aufkommen, werden alle Kosten bei Ihnen regressiert (zurückgefordert).

Straf- und Verwaltungsrecht

  • Beispiel Personenschaden: Ein Hüftbruch mit bleibenden Schäden kann Kosten für Schmerzensgeld, Pflege und Verdienstentgang von 150.000 Euro und mehr verursachen – in Österreich absolut realistisch. 
  • Beispiel Todesfolge: Verstirbt ein Unfallbeteiligter, können die Kosten für Begräbnis, Schmerzensgeld für Angehörige und Unterhaltsansprüche (z. B. für Kinder des Verstorbenen) zwischen 200.000 Euro und über 1.000.000 Euro liegen.

Jede Person haftet im Schadensfall in vollem Umfang und unbegrenzt mit dem gesamten Privatvermögen.

Strengere E-Scooter-Regeln ab 1. Mai

  •  E-Scooter müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern (Blinkern) und einer akustischen Warneinrichtung (Klingel) ausgestattet sein.
  • Helmpflicht: Pflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Alkohollimit: Die Grenze sinkt auf 0,5 Promille.
  • Personenbeförderung: Nur eine Person pro E-Scooter; Transport von Gütern ist untersagt.

Allg. Ausstattungspflichten für E-Scooter

  • Licht vorne (weiß) und hinten (rot)
  • Rückstrahler oder reflektierende Streifen
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Blinker ab Mai 2026
  • Klingel ab Mai 2026


30.04.2026