Seuchenvorsorgeabgabe

01.01.2005

Neue Aufgaben benötigen gesetzliche Grundlagen. So war der Gesetzgeber gefordert, Probleme im Bereich Tierkörperverwertung und Pandemievorsorge zu lösen. Was mit dem Beschluss des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes des Landtages am 21. Juni 2005 gelang. 

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem BSE-Rinderwahnsinn (siehe unten) wurde eine Tierfütterung mit Tiermehl verboten. Tiermehl, ein Produkt aus der Tierkörperverwertung, muss daher seit dem Jahr 2000 (EU-Fütterungsverbot) kostenintensiv verbrannt werden. Eine Maßnahme, die allen zugute kommt. In Niederösterreich wurde die Verbrennung bislang mit Geldmitteln aus dem Katastrophenfonds abgedeckt.

Zum Thema Vogelgrippe gibt es generell zwei individuelle Einstellungen.  Egal ob die Vogelgrippe nun als Panikmache oder als ernstzunehmende Bedrohung gesehen wird, eine Vorsorge ist notwendig. Die Verbreitung dieser Tierseuche scheint nicht zu verhindern sein. Die Weltgesundheitsorganisation befürchtet die Entstehung einer mutierten Form des Vogelgrippevirus, die dann von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Dieser Virus ist zwar noch Theorie, denn er wurde bisher noch nicht nachgewiesen, sollte es aber soweit kommen, rechnen Experten mit dem Ausbruch einer Pandemie (siehe unten). Eine Vorsorge für diesen Fall ist unbedingt notwendig und eine aktive Sicherung der Zukunft. 

Um beiden Faktoren Rechnung zu tragen, hat das Land NÖ das Seuchenvorsorgeabgabegesetz beschlossen. Es regelt die Tierkörperverwertung und die Pandemievorsorge. In Übereinstimmung mit dem Bundespandemieplan und den Zielvorgaben der Weltgesundheitsorganisation wurden bereits sämtliche empfohlenen Sicherungsmaßnahmen ergriffen. 

Es wurden für den eventuellen Ernstfall effiziente Vorsorgepositionen zum Nutzen aller geschaffen.  Die möglichst solidarische Aufteilung der damit verbundenen Kosten wird im Seuchenvorsorgeabgabegesetz geregelt (siehe unten). Jeder Haushalt wird durchschnittlich mit einem Euro pro Monat belastet. Ein Beitrag für die Sicherheit der Zukunft aller Niederösterreicher. 

Aus technischen Gründen, wird diese vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu entrichtende Abgabe durch die Abfallverbände eingehoben. Mit der Müllgebühr hat dieser Betrag nichts zu tun. Das eingehobene Geld wird unmittelbar an das Land Niederösterreich abgeführt und dort zweckgebunden der Vorsorge zugeführt.