Richtlinie der NÖ Landesregierung

Gebührenbremse 2024

Der Nationalrat hat am 20. September 2023 das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse beschlossen, welche am 12. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt BGBI I Nr. 122/2023 kundgemacht wurde und am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten ist.

Die Richtlinie der NÖ Landesregierung für die Vergabe des Zweckzuschusses des Bundes trat mit 1. Jänner 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Der Zweckzuschuss für ganz Österreich beträgt 150 Millionen Euro. Der Anteil des Landes Niederösterreich am Zweckzuschuss des Bundes beträgt nach dem Aufteilungsschlüssel des § 2 Bundesgesetz zur Finanzierung einer Gebührenbremse insgesamt 28.413.495, 00 Euro. 

Die Verteilung der Mittel von Bund an die Länder richtet sich nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile für das Jahr 2023 gemäß § 10 Ab. 7 Finanzausgleichsgesetz 2017 – FAG 2017, BGBI. I Nr. 116, in der Fassung BGBl. I 112/2023, heranzuziehen ist. (Stichtag ist der 31. Oktober 2021)

Die Gemeinde kann die aliquote Aufteilung des Zweckzuschusses an die gebührenpflichtigen Haushalte im Rahmen der vorliegenden Richtlinie unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie sowie der Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit mit Beschluss des Gemeinderates selbst wählen.

  • Für die Haushalte der Marktgemeinde Pottendorf beträgt der zugewiesene „Zweckzuschuss-Gebührenbremse 2024“ insgesamt 124.862 Euro.
  • Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 25. Juni 2024 –Top 7 wurde festgelegt, den gesamten Zweckzuschuss im Betrieb der Abwasserentsorgung zu verwenden (§ 3 Abs. 2 Variante 1 der Richtlinie für die Vergabe des Zweckzuschusses des Bundes).

Der Betrieb Abwasserversorgung konnte 2024 nicht zur Gänze durch die Kanalgebühren abgedeckt werden, wodurch eine Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühr ohne Erhalt der Mittel für die Gebührenbremse unerlässlich wäre. Im Sinne des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit werden die Mittel durch Zufluss in den Betrieb der Abwasserversorgung verwendet.

01.08.2024