Rebzikade – die NÖ Landwirtschaftskammer informiert

Eine Nahaufnahme von Trauben an einer Ranke
  • Was jetzt wichtig ist und welche Maßnahmen verpflichtend sind!

1. Warum ist das wichtig?

Die Amerikanische Rebzikade überträgt die gefährliche Rebenkrankheit Goldgelbe Vergilbung (Grapevine Flavescence dorée).  Direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich! Daher: Eindämmung

  • Goldgelbe Vergilbung ist eine EU-Quarantänekrankheit und meldepflichtig
  •  Befallene Rebstöcke sterben ab
  • Krankheit breitet sich rasch aus
  • Bereits einzelne unbehandelte Rebstöcke stellen ein Risiko dar

2. Wer ist betroffen?

Gemeinden im Hauptverbreitungsgebiet lt. Verordnung der NÖ Landesregierung. Die vorgesehenen Maßnahmen gelten nicht nur für Weinbaubetriebe, sondern für alle Besitzer:innen von Rebstöcken.

  • Weinbaubetriebe
  • Rebschulbetriebe auf Rebschul- und Vermehrungsflächen
  • Alle Besitzer:innen von Rebstöcken: d.h. auch Privatgärten, Gemeinden, öffentliche Parks, Firmengelände etc.

3. Wie erkenne ich die Gefahr?

Amerikanische Rebzikade

  • ca. 5–6 mm groß
  • Lebt ausschließlich auf Reben
  • Saugt an mit Goldgelber Vergilbung erkrankten Reben und überträgt Krankheit auf gesunde Reben
  • Erwachsene Rebzikade kann mehrere 100 Meter weit fliegen – daher rasche Ausbreitung der Krankheit möglich

Symptome der Goldgelben Vergilbung

  • Blätter verfärben sich gelb (Weißweinsorten) bzw. rot (Rotweinsorten)
  • Eingerollte Blätter
  • Triebe verholzen nicht
  • Befallene Reben sterben ab

4. Was ist verpflichtend zu tun?

Rebstöcke müssen mit einem Insektizid behandelt werden, um die Amerikanische Rebzikade einzudämmen

  • Mindestens 2 Behandlungen
  • Zeitraum: Mai bis Juli
  • Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden
  • Aufzeichnungspflicht
  • Rechnungen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel 3 Jahre aufbewahren

Aufzeichnung (Vorschlag) für nicht berufliche Verwender:innen: Datum, Ort der Pflanzenschutzmittelanwendung (Grundstücksnummer oder Adresse), ausgebrachtes Pflanzenschutzmittel

Die Verpflichtung gilt auch für einzelne Rebstöcke in Privatgärten, Gemeinden, öffentlichen Parks, auf Firmengeländen etc.

5. Was tun bei Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung?

Verdacht sofort melden!

Kontakt: Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Referat Wein- und Obstbau unter Tel. 05 0259 22200

  • Verdachtsfälle werden überprüft
  • Befallene Rebstöcke müssen entfernt werden
  •  Bei bestätigtem Befall können weitere Maßnahmen vorgeschrieben werden

6. Gemeinsame Verantwortung

Schon ein einzelner unbehandelter Rebstock stellt ein Risiko dar. Eine wirksame Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung ist nur möglich, wenn alle Besitzer:innen von Reben die vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.

06.07.2026