Noch wenige Baugrundstücke in Siegersdorf: Anton-Mach-Straße

Eine Karte eines Gebäudes


Je nach Alter und Dauer des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde werden die Grundstücke in vier Varianten unterschiedlich gefördert.

Allgemeine Voraussetzungen

• Erwerb nur durch natürliche Personen

• Pro Person/Ehepaar nur ein Grundstück

• Baueinreichung innerhalb von 2 Jahren ab Kauf

• Baubeginn spätestens 2 Jahre nach Baubewilligung, Fertigstellung innerhalb von weiteren 5 Jahren

• Begründung eines Hauptwohnsitzes nach Fertigstellung (mind. 10 Jahre)

• Eintragung eines Vor- und Wiederkaufsrechtes zugunsten der Marktgemeinde sowie einer Konventionalstrafe bei Nichteinhaltung

Die vier Varianten im Überblick

  • Variante 1: 150 Euro/m² (exkl. Aufschließung) mind. 10 Jahre Hauptwohnsitz in der Gemeinde, Alter 18–35 Jahre
  • Variante 2: 200 Euro/m² (exkl. Aufschließung) mind. 3 Jahre Hauptwohnsitz aktuell oder insgesamt 18 Jahre, Alter 18–40 Jahre 
  • Variante 3: 250 Euro/m² (exkl. Aufschließung) mind. 10 Jahre Hauptwohnsitz, keine Altersobergrenze
  • Variante 4: 280 Euro/m² (exkl. Aufschließung) mind. 5 Jahre Hauptwohnsitz, auch für Personen mit bereits bestehendem Grundstück, keine Altersobergrenze

Detaillierte Informationen wie Preistabellen zu den einzelnen Varianten und Grundstücken, der Lageplan sowie der Bewerbungsbogen finden Sie Hier: Baugründe Siegersdorf

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter:innen des Bauamtes sowie Bgm. Thomas Sabbata-Valteiner im Rahmen der Bürgermeistersprechstunden zur Verfügung. Ansuchen können am Gemeindeamt eingebracht werden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Interessentinnen und Interessenten zu einem Informationsgespräch eingeladen, bevor die Vergabe im Gemeinderat beschlossen wird.

30.04.2026