Die Winterdienstarbeiten für die Ortsteile der MG Pottendorf: Landegg, Siegersdorf und Wampersdorf werden öffentlich ausgeschrieben. Eingeladen, Angebote abzugeben, sind alle Firmen mit der entsprechenden Gewerbeberechtigung: „Schneeräumung“.
Die Winterarbeiten in Pottendorf werden durch die Mitarbeiter des dort ansässigen Bauhofs im Bereitschaftsdienst während der gesamten Wintersaison ausgeführt.
- Der Winterdienst wird für die nächsten drei Jahre ausgeschrieben und läuft jeweils vom 1. November bis 31. März 2024 bis 2027.
- Angebote müssen schriftlich, in einem verschlossenen Kuvert, mit der Aufschrift: „Winterdienstarbeiten 2024–2027, ANGEBOT nicht öffnen“ bis 9. Oktober 2024, 14.30 Uhr beim Gemeindeamt der MG Pottendorf abgegeben werden.
- Angebotseröffnung: 9. Oktober, 15 Uhr am Gemeindeamt Pottendorf. Den Angebotslegern steht es frei, zur Eröffnung Vertreter:innen zu entsenden.
Winterdienstausschreibung – Marktgemeinde Pottendorf
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Ausschreibung umfasst jenen Teil des Straßennetzes der Marktgemeinde Pottendorf, der nicht durch die Gemeinde selber betreut werden kann. Dabei handelt es sich um Gemeindestraßen und Güterwege.
- Das zu betreuende Straßennetz wird auf Basis der bisherigen Erfahrungen in folgende Strecken eingeteilt:
- Landegg – ca. 11,1 Kilometer
- Siegersdorf – ca. 8,2 Kilometer
- Wampersdorf – ca. 6,7 Kilometer
1.2. Die oben angeführten Strecken können im Bedarfsfall geändert, zusammengefasst oder noch weiter aufgeteilt werden.
1.3. Die Marktgemeinde Pottendorf behält sich vor, den Auftrag als Gesamtauftrag zu vergeben oder eine Aufteilung nach Strecken vorzunehmen und diese einzeln zu vergeben.
1.4. Der Schneeräum- und Streudienst ist grundsätzlich eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung und Streuung gegeben ist. Art- und Umfang der erforderlichen Schneeräum- und Streueinsätze hängen dabei insbesondere von der Verkehrsbedeutung und der Art der Verkehrsfläche sowie den Verkehrsverhältnissen und der Wetterlage ab. Insgesamt ist jedoch auf eine wirtschaftliche Betriebsweise zu achten.
1.5. Die Marktgemeinde Pottendorf (= Bürgermeister, Vizebürgermeister, Amtsleiter, Bedienstete des Bauhofes und des Gemeindeamtes) ist berechtigt, bei Notwendigkeit im Einzelfall Anweisungen für die Durchführung der Schneeräumung und Streuung zu geben.
1.6. Die RVS 12.04.12 Richtlinie für den Winterdienst in Pottendorf anzuwenden. Diese Richtlinie, insbesondere, die darin enthaltenen Winterdienstkategorien und Betreuungsanforderung bilden neben den sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Normen (StVO, KFG, ÖNORM EN 13524, 15583-1 und 15597-1) die wesentliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes in Pottendorf.
Alle weiteren Informationen und Richtlinien zu den einzelnen Ortsteilen finden Sie hier: