Können alle, die Sie suchen auch finden?

Hausnummernschild

Hausnummernschild


Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Hausnummerntafel gut sichtbar hängt bzw. all diejenigen, die noch keine Hausnummerntafel angebracht haben, diese so zeitnah wie möglich montieren, um es Blaulichtorganisationen zu ermöglichen ohne Zeitverlust und langem Suchen nach dem richtigen Haus helfen zu können, aber auch, um es Zustelldiensten, Lieferanten und der Post so einfach wie möglich zu machen, Ihre Post- und Paketsendungen zuzustellen.

  • Die sogenannte Orientierungsbezeichnung oder besser bekannt als Hausnummerntafel ist natürlich ein schmückendes Beiwerk an Gebäuden, aber sie erfüllt auch einen Zweck und ist laut NÖ Bauordnung §31, Absatz 1 gesetzlich so geregelt: : Diese Nummer ist beim Haus- oder Grundstückseingang deutlich sichtbar anzubringen. Bei Straßen mit Namen ist der Straßenname ober oder unter der Hausnummer ersichtlich zu machen.
  • NÖ Bauordnung §31, Absatz 2: Die Kosten der Ersichtlichmachung der erstmals nach Abs.1 zugewiesenen Hausnummer samt Verkehrsflächenbezeichnung sowie ihrer Instandhaltung und Erneuerung hat der Gebäudeeigentümer zu tragen.


01.02.2024