Kanaleinmündungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt15,50 € Misch- und Schmutzwasser

Die Höhe der einmaligen Kanaleinmündungsabgabe wird ermittelt, indem die Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz multipliziert wird.

Berechnungsfläche:
Hälfte der bebauten Fläche mit der um eins erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße und das Produkt um 15 % der unbebauten Fläche, höchstens jedoch 15 % von 500 m² (75 m²) vermehrt.

Nicht angeschlossene Gebäude oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche.

Einheitssatz:
Misch- und Schmutzwasser: Euro 15,50 (excl.)

Die Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe erfolgt mit Anmeldung auf der Liegenschaft, spätestens jedoch mit Fertigstellung des Bauvorhabens.

Die Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr erfolgt jedoch schon ab dem Zeitpunkt, ab welchem die Möglichkeit zur Einmündung von Abwässern in die öffentliche Kanalisation besteht.