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NÖ Pfelge- und Betreuungsscheck

Die Landesregierung unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen ab 2023 mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck. Es handelt sich dabei um eine jährliche Förderung in der Höhe von 1.000 Euro pro pflegebedürftiger Person, die jedes Jahr bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.

Für das Kalenderjahr 2023 kann online ab sofort ein Antrag gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

• Bei Antragsstellung Hauptwohnsitz in Niederösterreich.

• zum berechtigten Personenkreis des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks gehören.

• zum Zeitpunkt der Antragstellung Pflegegeld zumindest der Stufe 3 beziehen, der Stufe 1 oder 2 beziehen und eine Demenzerkrankung vorliegt, die durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nachgewiesen wird, der Stufe 1 oder 2 beziehen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die im Zuge der Antragstellung bereitgestellte Beratung zum Thema „Pflege und Betreuung“ in Anspruch genommen haben. Diese Inanspruchnahme kann auch durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter erfolgen.

Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer von der Sozialhilfe finanzierten Einrichtung leben (z. B.: Pflegeheim oder Wohneinrichtung der Behinderten- bzw. Obdachlosenhilfe).

01.12.2023