Jetzt Heizkostenzuschuss beantragen

Alle Informationen zum NÖ Heizkostenzuschuss


Die Landesregierung hat für, sozial bedürftige Niederösterreicher:innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von 150 Euro beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von 75 Euro gewährt. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

• Ausgleichszulagenbezieher: innen

• Bezieher:innen der Mindestpension nach § 293 ASVG

• Bezieher:innen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

• Sonstige Einkommensbezieher:innen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Alle weiteren Richtlinien und Antragsformulare finden sie am Gemeindamt oder unter: noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

01.02.2024