Einkaufsgutscheine für Menschen im Ruhestand und besonderen Bedürfnissen

Geschenk

So kommen Anspruchsberechtigte zu den Weihnachtsgutscheinen

  • Die Gutscheine können im Bürgerservice am 18. Dezember 2025, von 8 bis 14 Uhr abgeholt werden. (Grundsätzlich ist eine Beantragung bis 31. Jänner 2026 möglich) und in allen ortsansässigen Geschäften eingelöst werden. Die Beantragung bzw. Ausgabe wird gleichzeitig mit dem Heizkostenzuschuss durchgeführt. Pensionist:innen erhalten Gutscheine in der Höhe von 75 Euro (Alleinstehende, Einkommenshöchstgrenze bis 1.452 Euro) und 120 Euro (Ehepaare und Lebensgefährten, Einkommenshöchstgrenze bis 2.277 Euro). 

  • Allen anspruchsberechtigten bereits gemeldeten Menschen mit besonderen Bedürfnissen werden die Gutscheine in der Höhe von 50 Euro automatisch zugesandt! Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Bürgerservicestelle. 

Bitte haben Sie keine Scheu und nehmen Sie diese Leistungen in Anspruch. Ein geringes Einkommen zu haben, ist keine Schande!

27.11.2025