Der Heizkostenzuschuss der MG Pottendorf – in der Höhe von 50 bis 150 Euro in Form von Einkaufsgutscheinen – kann in allen Geschäften der Großgemeinde eingelöst werden.
- Eine Beantragung ist bis 31. Jänner 2024 im Bürgerservice am Gemeindeamt möglich!
- Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger: innen sowie EU-Staatsbürger:innen die ihren Hauptwohnsitz vor dem 1. Oktober 2023 in der Großgemeinde Pottendorf hatten und noch immer haben und die angegebenen Einkommensgrenzen (siehe Tabelle) nicht überschreiten. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen um maximal 5 Prozent wird ein Heizkostenzuschuss von 100 Euro und bei einer Überschreitung bis maximal 10 Prozent ein Heizkostenzuschuss von 50 Euro in Form von Einkaufsgutscheinen gewährt.
Zu beachten gilt
Als anrechenbares Einkommen gilt die Summe der Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Nicht angerechnet werden die Familienbeihilfe, Schüler- und Studienbeihilfe, Kinderzuschüsse, Ausgedingeleistungen, Lehrlingsentschädigungen und Pflegegeld.
Bitte nehmen Sie alle Ihre aktuellen Einkommensnachweise (Dezember 2023), Sozialversicherungsnummer und eine Bankverbindung mit, um in Ihrem Sinn alles rasch und unbürokratisch abwickeln zu können. Die Antragsformulare erhalten Sie am Gemeindeamt und können gleich an Ort und Stelle ausgefüllt werden.
Heizkostenzuschuss | 150 Euro | 100 Euro | 50 Euro |
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Alleinstehend | bis 1.300 Euro | bis 1.365,00 Euro | bis 1.430 Euro |
Ehepaar, Lebensgefährten | bis 2.050 Euro | bis 2.152,50 Euro | bis 2.255 Euro |
Für jedes Kind | 220 Euro | 231,00 Euro | 242 Euro |
Für jede weitere erwachsene Person | 750 Euro | 787,50 Euro | 825 Euro |
Weihnachtsgutscheine
Die MG Pottendorf unterstützt auch wieder Pensionist:innen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu den Weihnachtsfeiertagen mit Einkaufsgutscheinen.
- Diese können in allen ortsansässigen Geschäften eingelöst werden. Die Beantragung bzw. Ausgabe wird gleichzeitig mit dem Heizkostenzuschuss durchgeführt. Pensionist:innen erhalten Gutscheine in der Höhe von 75 Euro (Alleinstehende, Einkommenshöchstgrenze bis 1.430 Euro) und 120 Euro (Ehepaare und Lebensgefährten, Einkommenshöchstgrenze bis 2.255 Euro).
- Allen anspruchsberechtigten bereits gemeldeten Menschen mit besonderen Bedürfnissen werden sie automatisch zugesandt! Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Bürgerservicestelle.
Bitte haben Sie keine Scheu und nehmen Sie diese Leistungen in Anspruch. Ein geringes Einkommen zu haben, ist keine Schande!