Heizkostenzuschuss

Die Auszahlung eines Heizkostenzuschusses der Gemeinde wird vom Gemeinderat beschlossen. Der Termin und die Einkommensgrenzen werden zeitgerecht in der Gemeindezeitung und im Internet veröffentlicht.
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Pottendorf. Mitzubringen ist der Nachweis des Einkommens aller im Haushalt gemeldeten Personen (Haupt- und Zweitwohnsitz). 

Die Auszahlung erfolgt dann meist vor Weihnachten.




Formulare