Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz? Das ist hier die Frage

Aufklärung über Haupt- und Zweitwohnsitz


Dabei werden jene Hauptwohnsitze gezählt, die am Stichtag – das ist immer der 31. Oktober – in einer Gemeinde gemeldet sind. Unsere Marktgemeinde hatte am 3. Jänner 2024 7.691 Hauptwohnsitze und 856 Zweitwohnsitze (bereinigt von Doppelmeldungen, mit Hauptund Zweitwohnsitz).

In etwa die Hälfte der gemeldeten Zweitwohnsitze sind eigentlich Hauptwohnsitze. Das bedeutet, dass jemand, obwohl er „nur“ Zweitwohnsitz gemeldet ist, das ganze Jahr in unserer Marktgemeinde wohnt und auch die gesamte Infrastruktur in Anspruch nimmt.

Gründe, warum das so ist, sind vielfältig.

Zum Beispiel möchte man in Wien ein Parkpickerl in Anspruch nehmen und hat deswegen seinen Hauptwohnsitz in Wien. Oder will einen bestimmten Schul- bzw. Kindergartenplatz in einer anderen Gemeinde. Oder hat in Wien oder auch einer anderen Gemeinde noch eine günstige Miet- oder Genossenschaftswohnung. Oder sonstige Vergünstigungen, die man nicht aufgeben möchte.

Das ist einerseits natürlich verständlich, andererseits entgehen der MG Pottendorf Einnahmen, und zwar in beträchtlicher Höhe. Zieht man alle Umlagen ab, „bringt“ ein Hauptwohnsitz einer Gemeinde rund 1.000 Euro im Jahr. Würde sich nur rund die Hälfte der 856 Zweitwohnsitze dafür entscheiden ihren Hauptwohnsitz in unsere Gemeinde zu verlegen, wären es rund 428.000 Euro Mehreinnahmen, die für alle Gemeindebürger:innen eingesetzt werden können.

Somit können Gebühren stabil gehalten und weitere Projekte finanziert und umgesetzt werden. Aber auch bei der Vergabe von Landesförderungen (zum Beispiel Musikschule, Bedarfszuweisungen usw.) ist immer die Zahl der Hauptwohnsitze von großer Bedeutung.

  • Seit 2022 ist auch das Wahlrecht bei Gemeinderats- und Landtagswahlen an den Hauptwohnsitz gekoppelt. Zweitwohnsitzer:innen dürfen bei diesen Wahlen, seit das Wahlrecht durch den NÖ Landtag geändert wurde, nicht mehr wählen gehen.
  • Auch verschiedene Förderungen – Heizkostenzuschüsse, Energiekostenzuschüsse, Schulstartgeld, PV-Gemeindeförderungen, Studienbeihilfen uvm. – werden nur Personen mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde gewährt. 
  • Einen verbindlichen Kindergarten- oder Schulplatz bekommt man ebenfalls nur mit einem entsprechenden Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde.

Wir bitten Sie deshalb zu überprüfen, ob es Ihnen als Zweitwohnsitzer:in nicht doch möglich ist, Ihren Hauptwohnsitz in unsere Gemeinde zu verlegen?

Unsere Mitarbeiter:innen in der Bürgerservicestelle des Gemeindeamtes freuen sich über Ihren Besuch und helfen Ihnen gerne bei der Ummeldung!

Danke an alle, die sich bereits dafür entschieden haben, Ihren Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde zu haben. Und heute schon ein herzliches Willkommen all jenen, die ihren Hauptwohnsitz nun bei uns begründen!

01.02.2024