Grundsteueraufrollung des Finanzamtes für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Taschenrechner mit tippender Hand

Eigentümer:innen von Grundstücken und Wohnungen eine Grundsteueraufrollung vom Finanzamt bzw. der Marktgemeinde Pottendorf erhalten. Das geschieht, wenn der Bau von Ein- oder Mehrfamilienhäusern fertiggestellt wurde. Das Finanzamt ermittelt anhand des Bauaktes den Wert des bebauten Grundstückes neu. 

Das bedeutet, wenn Sie ein Grundstück kaufen, ist der Wert mit einem bestimmten Einheitswert festgesetzt. Davon bezahlen Sie die Grundsteuer. Diese Grundsteuer wird je nach Höhe einmal jährlich oder vierteljährlich mit den anderen Gemeindeabgaben von der Marktgemeinde Pottendorf vorgeschrieben.

Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienwohnhaus, sonstige Gebäude) und eine Fertigstellung melden, ermittelt das Finanzamt den neuen Einheitswert Ihrer Liegenschaft. 

Mit einer Bebauung und Fertigstellung ist dann die Basis für die zu entrichtende Grundsteuer eine höhere. Das Finanzamt setzt die neue Grundsteuer mittels Bescheides fest. Da eine solche „Aufrollung“ mehrere Jahre dauern kann, kann es sein, dass Sie aufgrund dieser Neuberechnung die Grundsteuer für einige Jahre nachzahlen müssen.

  • Diese neue Vorschreibung bekommen Sie zwar von der Gemeinde, den Bescheid dazu erhalten Sie jedoch vom Finanzamt. Denn das Finanzamt ist die einzige Behörde, die diese Berechnung vornimmt.

Es liegt nicht im Ermessen einer Gemeinde, welche Grundsteuer Sie bezahlen müssen. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert Ihres Grundstückes und der darauf befindlichen Baulichkeiten.

29.08.2025