Geflügelpest: auch Hobby-Hühner gehören gemeldet

Ein Huhn mit Küken im Gras

Die Abteilung für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle informiert, dass aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1 (Vogelgrippe)-Wildvogelfälle das gesamte Bundesgebiet nur noch ein erhöhtes HPAI-Risikogebiet ist und keine Stallpflicht für Geflügel mehr herrscht. 

  • Wichtig für Privathalter:innen ist, dass JEDE Art der Geflügelhaltung, zum Beispiel „Hobby-Hühner“, mit weniger als 50 Tieren bei der zuständigen Bezirsverwaltungsbehörde zu melden ist.

So können Epidemien früher erkannt und die Informationskette im Notfall schneller in Gang gesetzt werden.

30.04.2026