Diese Regeln sind zu beachten

Überwachungskamera

Auch, wenn uns Überwachungskameras ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, ist jede:r dazu verpflichtet, die Rechte Dritter bei deren Verwendung nicht zu verletzen.

Weder Nachbar:innen, noch Passant:innen auf öffentlichen Wegen/Plätzen/Flächen oder gemeinsam genutzte Zufahrten dürfen gefilmt werden. Das verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und auch das Recht am eigenen Bild.

Mit Sicherheitskameras dürfen nur das eigene Grundstück gefilmt werden. Selbst, wenn es sich um eine Kameraatrappe handelt, darf diese nicht auf öffentliche Bereiche oder andere Gründstücke gerichtet sein.

Wird eine Überwachungskamera auf dem Grundstück montiert, muss ein gut lesbares Schild für Personen, die das Grundstück betreten wollen sichtbar aufgehängt sein, bevor sie in das Sichtfeld der Kamera gelangen.

  • Für eine mögliche Unterlassungsklage sind ausschließlich die Zivilgerichte zuständig und NICHT die Gemeinden.

28.06.2024