Die Diskussion rund um die Grundsteuer

Ein Stapel Münzen

Das Thema „Grundsteuer“ bzw. eine eventuelle Erhöhung ist in den letzten Wochen in vielen Medien präsent. Viele Gemeindebürger:innen haben mich auf dieses Thema angesprochen, worum es sich dabei genau handelt und, um wie viel Geld es dabei eigentlich geht?

Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die zu 100 % an die Gemeinden geht. Beschlossen wird sie vom Nationalrat und errechnet vom Finanzamt. Den Betrag, der bezahlt werden muss, kann die Gemeinde nicht beeinflussen. Grundsteuern müssen für alle Grundstücke und den darauf befindlichen Bauwerken bezahlt werden. Der Wert der Grundstücke und den sich darauf befindlichen Gebäuden wird über den Einheitswert ermittelt. 

Dabei erhebt das Finanzamt den Wert eines Grundstückes über den Grundstückspreis und den Wert, der darauf errichteten Bauwerke. Dieser Einheitswert wird über einen Bescheid des Finanzamtes festgesetzt und der Gemeinde zur Verrechnung übermittelt. Ausschlaggebend für diese Wertermittlung ist meist das Datum einer Fertigstellung einer Gebäudeerrichtung oder eines Zubaus. Die zu diesem Zeitpunkt errechnete Grundsteuer wird dann weiterverrechnet. 

Da es aber keine Indexanpassung gibt, sind diese Grundsteuerbescheide die Basis für Zahlungen über viele Jahre. Im Fall der Grundsteuer wurde diese seit über 40 (!) Jahren nicht mehr angepasst. Und darum geht es bei der jetzigen Diskussion. 

  • Eigentlich sollen die Grundsteuereinnahmen, die jährlichen Kosten für die Straßenbeleuchtung, Ausbesserungsarbeiten im Gehsteig und Straßenbereich, die Grünraumbewirtschaftung sowie die Straßenreinigung und Schneeräumung/ Glatteisbekämpfung decken. Je nach Jahresaufwand mal ein bisschen mehr oder weniger.

Am konkreten Beispiel unserer Gemeinde heißt das, wir nehmen aus der Grundsteuer A (Ackerland und landwirtschaftliche genutzte Flächen, Wald) rund 25.000 Euro und Grundsteuer B (Bauland) rund 590.000 Euro ein. Die Wartung und Instandhaltung Straßenbeleuchtung kostet im Jahr rund 250.000 Euro. 

Die externe Schneeräumung 75.000 Euro, die Straßenreinigung und Grünraumbewirtschaftung durch den Bauhof inklusive Gerätewartung/-austausch rund 500.000 Euro und diverse Ausbesserungsarbeiten rund 100.000 Euro (da ist kein Straßenneubau bzw. die Komplettsanierung von Straßen ca. alle 25 Jahre inkludiert). 

Gesamteinnahmen von 615.000 Euro stehen jährlichen Ausgaben von rund 925.000 Euro gegenüber.

Die Einnahmen haben sich in den vergangenen Jahren immer nur leicht erhöht, eben, sobald jemand neu gebaut hat und Neuberechnungen stattgefunden haben. (Hier muss leider auch erwähnt werden, dass das Finanzamt mit den neuen Bescheiden teilweise sieben (!) Jahre im Rückstand ist und aus diesem Grund die Neuberechnungen lange verzögert werden!).

Das bedeutet auch, wenn man z. B. vor 30 Jahren neu gebaut hat, hat sich der damals errechnete Wert und die Zahlung bis heute NICHT erhöht. Auch wenn der Grundstückswert in den letzten Jahren enorm gestiegen ist.

Würde – und das steht derzeit zur Diskussion – der Einheitssatz um 50 % erhöht, könnte zumindest eine Kostendeckung erreicht und die finanzielle Situation der Gemeinden entlastet werden. Denn derzeit muss die Differenz aus anderen Bereichen gegenfinanziert werden. Eine solche Erhöhung liegt ausschließlich in der Kompetenz des Bundes, also dem Nationalrat.

Was würde es für die einzelnen Hauseigentümer: innen/-Mieter:innen bzw. Wohnungsbesitzer:innen/-mieter:innen bedeuten, wenn die Grundsteuer um 50 % erhöht wird?

Bei einem durchschnittlichen Einfamilienwohnhaus würde das ca. 100 Euro pro Jahr und bei einer Wohnung durchschnittlich 30 Euro pro Jahr ausmachen. Wohlgemerkt pro Haus bzw. pro Wohnung und NICHT pro Person!

Das ist die Diskussion, um die es im Moment geht. Wenn man bedenkt, in welchem Ausmaß die Ausgaben gestiegen sind, aber die neuen Grundsteuereinnahmen durch die Neubauten der letzten Jahre diese Kosten nicht mehr decken können, wäre eine Anpassung wohl notwendig.

24.12.2025