Das gild für E-Mopeds ab 1. Oktober

Ein schwarzer Roller mit einem Blitz als Symbol für Elektro - es ist eine Grafik

Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds: Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend. Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten.

Auf welche Mindestausstattung sollte ich bei meinem Moped achten? 

Das Moped muss mit zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremsen, einer Hupe/Glocke, mind. einem Rückspiegel, zwei Blinkern vorne und hinten, einer Mindestprofil-Reifentiefe von 1 mm (besser 2 mm) und einem funktionierenden Tachometer ausgestattet sein. 

Jetzt vorbereiten und nicht bis zum Herbst warten! 

Prüfen Sie Fahrzeugpapiere und Genehmigungsfähigkeit, organsisieren Sie rechtzeitig Führerschein, Versicherung, Zulassung und einen passenden Helm.

Wichtiges auf einen Blick | Was brauche ich ab 1. Oktober für mein E-Moped

  • Führerschein: mindestens Klasse AM („Mopedführerschein“)
  • Zulassung des E-Mopeds inkl. Nummerntafel
  • Gültige Kfz-Haftpflichtversicherung 
  • Motorradhelmpflicht – KEIN Fahrradhelm
  • Fahrbahnnutzung – Radfahranlagen dürfen NICHT befahren werden
  • Gültige §-57-a-Überprüfung (Pickerl)
  • Mindestausstattung (siehe oben)

28.08.2026