Nachdem Mathias Mozelt nach genau 4 Jahren zuerst als Bauamtsmitarbeiter und dann als Bauamtsleiter beruflich neue Wege geht und sein Studium abschließt, werde ich immer wieder gefragt, wie die Arbeit im Bauamt weitergeht.
Wir haben zwei Stellen im Bauamt ausgeschrieben, worauf sich 16 Bewerber:innen gemeldet haben. Nach einer ersten Runde, bei der wir uns 10 Bewerber:innen näher angesehen haben, kamen drei Bewerber:innen in eine zweite Runde. Wir haben uns für zwei Herren entschieden, die mit 1. Juli bei uns am Bauamt starten und versuchen werden, sich so schnell wie möglich einzuarbeiten und alles kennenzulernen.
Derzeit wird das Bauamt von mir provisorisch geleitet, wobei ich dabei von Daniela Werther – nun heißt sie nach ihrer Hochzeit vor wenigen Wochen Daniela Eden –, die nun schon seit über 8 Jahren am Bauamt tätig ist, unterstützt werde. Es können nach wie vor alle Unterlagen abgegeben und Anfragen gestellt werden. Wir bemühen uns, alles so schnell wie möglich abzuhandeln.
Weiters ist wie immer einmal monatlich unser Bausachverständiger da, um eingereichte Projekte zu bewerten. Das Gesetz sieht die Behandlung von Einreichprojekten innerhalb von drei Monaten vor. Dies ist meist auch die Zeit, die notwendig ist, um alle Gutachten zu erstellen bzw. zusätzliche Daten anzufordern. Weil es in den vergangenen fünf Jahren immer mehr „Einwendungen“ gegen Bauverfahren der jeweiligen Anrainer:innen gibt – auch wenn sich diese am Ende eines Verfahrens als „nicht berechtigt“ herausstellen –, dauern diese nun länger.
Das ist aber kein Phänomen in unserer Gemeinde, sondern ist praktisch überall so. Mit einer Gesetzesänderung wurde auch die zweite Bauinstanz bei Einsprüchen, dies war bis jetzt der Gemeindevorstand, durch das Landesverwaltungsgericht ersetzt. Da es noch keine Erfahrungswerte gibt, wie lange die Entscheidungen durch das Landesverwaltungsgericht dauern, ist aufgrund der Menge der Bauverfahren, die beeinsprucht werden (auf ganz Niederösterreich gesehen), mit deutlichen Verfahrensverzögerungen bei Beeinspruchungen zu rechnen.
Wenn Sie etwas bauen möchten, sei es auch nur eine „Kleinigkeit“, fragen Sie vorsichtshalber am Bauamt nach, ob Sie nur eine Bauanzeige machen müssen oder ob eine Baubewilligung notwendig ist. Denn sollte während einer Bauphase etwas passieren oder nach einem Zu- oder Umbau versicherungstechnisch etwas sein, steigt die Versicherung sofort aus, wenn die entsprechenden Genehmigungen fehlen.
Deshalb liegt es in Ihrem eigenen Interesse, dass alles, was anzeige- oder baubewilligungspflichtig ist, auch rechtlich richtig abgehandelt wird!
Thomas Sabbata-Valteiner, Bürgermeister