Ein aufmerksamer Leser der Gemeindezeitung hat sich dafür bedankt, dass Bürgermeister Thomas Sabbata-Valteiner über die Verhaltensregeln der Autofahrer im Ortsgebiet hingewiesen hat und dabei angemerkt, dass auch Rad- und E-Scooter-Fahrer:innen Verkehrsregeln zu halten haben.
Besonders spielt dabei die Verkehrsfläche, die benutzt werden soll, eine wichtige Rolle.
Für Radfahrer:innen gilt unter anderem:
(1) Mit dem Fahrrad ist grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen; ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benutzt werden (Ausnahme: u.a. nicht benutzungspflichtige Radwege bzw. nicht benutzungspflichtige Geh- und Radwege).
(2) Radfahren gegen die Einbahn ist in Einbahnstraßen nur erlaubt, wenn eine Zusatztafel ausdrücklich darauf hinweist.
(3) Tempolimits gelten auch für Radfahrer.
Für E-Scooter-Fahrer:innen gilt unter anderem:
(1) Kinder unter 12 Jahren dürfen im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person (mind. 16 Jahre) beaufsichtigt werden. Besitzt das Kind einen Radfahrausweis, darf es alleine fahren.
(2) Erlaubt ist nur das Befahren von Fahrbahnen, auf denen auch das Radfahren erlaubt ist.
(3) Eine zweite Person darf auf dem E-Scooter nicht mitgenommen werden.