Ab 1. Juni 2023 in Kraft

Hundehaltegesetz Novellierung

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffter Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
  • Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden ab Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage).
  • Listenhunde: Benötigen eine erweiterte Sachkunde pro Hund.
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (fünf Hunde) in einem Haushalt. Listenhunde: zwei Hunde pro Haushalt.
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalter:innen – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde.

WICHTIG: Alle Hundehalter:innen, die bereits vor dem 1. Juni 2023 einen Hund halten, bitten wir den entsprechenden Nachweis der Haftpflichtversicherung so bald als möglich nachzureichen!

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung: noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.

25.05.2023