Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes |

| Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pottendorf beabsichtigt, das derzeit rechtsgültige Örtliche Raumordnungsprogramm in der KG Pottendorf (Zentrumszone Pottendorf), abzuändern. Der Entwurf wird gemäß §§ 24, 25 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, in der derzeit geltenden Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 12.Februar 2021 bis 26.März 2021 im Gemeindeamt der Marktgemeinde Pottendorf, in 2486 Pottendorf Alte Spinnerei 1, während der Parteienverkehrszeiten, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. |