Informationen zum Zentralen Waffenregister |

| Mit 30.06.2014 endet die Frist zur elektronischen Registrierung von Waffen im zentralen
Waffenregister des BMI.
Seit 01.10.2012 bis 30.06.2014 war bzw. ist es möglich,
Schusswaffen der Kategorien C und D in das zentrale Waffenregister einzutragen,
wobei diese Eintragung sowohl unentgeltlich durch Eigenerfassung mittels
Internet, als auch gegen Gebühr durch Erfassung über den Waffenfachhandel
möglich war und noch immer möglich ist. Schusswaffen der Kategorien C (übliche
Jagdbüchsen, kombinierte Jagdwaffen mit zumindest einem Kugellauf etc.) müssen
bis 30.06.2014 zur Gänze nacherfasst werden. Schusswaffen der Kategorie D
(Flinten) können freiwillig nacherfasst werden, wenn diese vor dem 01.10.2012
bereits besessen worden sind.
weitere Infos zur Registrierung finden sie im beigefügten
Dokument.
Eine detaillierte Anleitung zur
Online-Registrierung von Waffen findet sich auf HELP.gv.at
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